Parlamentssitzung
1. Parlamentssitzung am Donnerstag
Heute fand um 10 Uhr die erste Parlamentssitzung des Donnerstags statt.
Der erste Programmpunkt war der Antrag auf öffentliche Gerichtsverhandlungen, der mit 50 Unterschriften von Bürgern in das Parlament eingebracht wurde. Nach langer Debatte wurde beschlossen, dass Pressevertreter immer Zugang erhalten, und bis zu 5 weitere Bürger. Allerdings können Richter Zuschauer wegen schlechten Betragens hinauswerfen.
Der nächste Programmpunkt verhandelte den Antrag auf Subvention des Betriebs Snack-a-way. Diese wurde von den Parlamentariern genehmigt.
Als Nächstes stellte der Stufenrat einen Antrag auf Gehaltserhöhung. Diese wurde ebenfalls akzeptiert. Der Stufenrat erhält nun 12 statt wie bisher 10 Schollar pro Sitzung.
Auch BrainWash beantragte Subvention. Der Betrieb arbeitet nun mit dem Gericht zusammen. Das heißt, das Gericht kann Straftäter dazu zwingen, sich einer psychologischen Behandlung zu unterziehen, und diese auch selbst zu bezahlen. Eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten sie jedoch nicht.
Die nächste Sitzung findet um 13 Uhr statt. Kommt zahlreich!
Alle Beschlüsse müssen noch vom Stufenrat genehmigt werden.
Beitrag von Tobias
Foto von Dorothea
Erste Parlamentssitzung am Mittwoch – Richtigstellung
Heute um 12 Uhr sollte die Parlamentssitzung des USS stattfinden. Um 12 Uhr 14 ging es dann endlich los.
Auf der Tagesordnung standen viele TOPs zur Bearbeitung am ersten Sitzungstag.
Der erste Programmpunkt betraf das Plakatieren der Fenster, das im Staat untersagt ist. Man diskutierte über eine Strafe, z.B. ein Bußgeld von 10 Schollar. Diese Entscheidung wurde jedoch vertagt.
TOP 2 behandelte die Vergütung der Mitarbeiter des Amts für gesundheitliche Aufklärung. Diese sollen von der unteren in die mittlere Beamten-Gehaltsklasse versetzt werden. Das bedeutet eine Gehaltserhöhung von 5 Schollar pro Beamter.
Der dritte Programmpunkt thematisierte die Belastbarkeit der Bürger, die sowohl in der Fußball-Nationalmannschaft spielen als auch einen normalen Job haben. Sie müssen im Einzelfall ausmachen müssen, ob sie der Belastung stand halten oder ob sie einen der beiden Berufe aufgeben müssen.
Zudem wurde festgelegt, dass die Betriebe, die weniger als 6 Mitarbeiter haben, nicht den ganzen Tag geöffnet haben müssen. Sie müssen sich jedoch auf jeden Fall an die vier Stunden Arbeitszeit pro Mitarbeiter halten.
Beitrag von Tobias
Foto von Dorothea